Hausordnung und AGB

„Ferienwohnung Horn“

 

 

Liebe Gäste,

 

wir begrüßen Sie herzlich in unserer „Ferienwohnung in Rüdersdorf“ und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt. Damit Sie und nachfolgende Gäste Ihren Urlaub genießen können ist die folgende Hausordnung erstellt worden.

Das Ferienhaus befindet sich in einem Wohngebiet, bitte nehmen Sie daher grundsätzlich Rücksicht auf Ihre Nachbarn.

 

Allgemeines

 

Das Haus ist massiv gebaut. Dennoch bitten wir Sie, äußerst vorsichtig im Umgang mit dem Gasgrill zu sein. Lagerfeuer sind verboten! Im Haus gilt absolutes Rauchverbot!

Die Räume sind sauber zu halten und regelmäßig zu lüften.

Möbel aus der Inneneinrichtung dürfen weder verschoben (mit Ausnahme der Stühle) noch ins Freie getragen werden.

Zum Grillen steht eine geeignete gepflasterte Fläche auf beiden Terrassen zur Verfügung. Nur auf diesen Flächen ist das Grillen mit dem gestellten Gasgrill erlaubt. Bitte stellen sie den Grill nach Benutzung und Abkühlung unter das Dach. Vor Abreise ist der Grill zu reinigen. Bei nicht erfolgter Reinigung berechnen wir Ihnen 40,00 € zusätzliche Reinigungskosten. Die sich in der Ferienwohnung befindlichen Gegenstände jeglicher Art stehen im Eigentum des Hausbesitzers und sind den jeweiligen Mietern lediglich zur Verfügung gestellt. Bei Mitnahme von Gegenständen werden diese dem Mieter zum Neupreis / Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

 

Haustiere sind nach Absprache willkommen.

 

Die Ferienwohnung ist für die bestimmte Anzahl von Gästen zugelassen, die im Mietvertrag enthalten ist. Sollten Sie mit mehr Gästen als die bei der Anmeldung angegeben im Haus wohnen wollen, so sind diese beim Vermieter unverzüglich anzumelden. Sie als unser Gast verpflichten sich, die Ferienwohnung inkl. Garten und der Einrichtungsgegen­stände schonend und pfleglich zu behandeln. Mängel an dem Haus und den mit vermieteten Gegenständen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Abfälle dürfen nicht in Toiletten oder sonstige Abflüsse geworfen werden. Sie sind in die dafür bestimmten Müllgefäße zu geben. Die Abfalltrennung ist entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu

beachten. In Wasch- und Toilettenbecken dürfen Gegenstände, die zu einer Verstopfung führen können, nicht

entleert werden.

 

Lärmschutz

 

Die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt als Nachtruhezeit. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Ruhe zu stören. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Landesimmissions- Schutzgesetz (LImschG).

Die nachbarschaftliche Rücksichtnahme gebietet, auch während der „Mittagsruhezeit“ von 13 bis 15 Uhr, insbesondere am Wochenende, keinen unnötigen Lärm zu erzeugen.

Die gesetzlichen Lärmhöchstgrenzen, insbesondere für die Nachtruhezeit, sind einzuhalten. Als Richtwert sollte die normale Zimmerlautstärke in diesen Zeiten nicht überschritten werden. Sollten sie sich außerhalb des Gebäudes befinden, z.B. auf der Terrasse, ist Zimmerlautstärke einzuhalten.

 

Swimming-Pool / sofern dieser mit gebucht wurde

Vor Benutzung des Swimming-Pools ist zu duschen. Ein weiteres Bad neben Ihrer Terrasse ist vorhanden.

Die zur Pooltechnik gehörenden Geräte dürfen seitens des Gastes ohne ausdrückliche Zustimmung durch den Vermieter nicht bedient werden.

Benutzungszeiten: 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Bitte benutzen Sie den Swimming-Pool nicht in der Zeit von 22 Uhr bis 8 Uhr.

Haftung und Meldung von Störungen / Schäden

 

Störungen jeglicher Art sind sofort an den Vermieter unter Tel.: +49 (0)1523 3897038 oder direkt beim Vermieter zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Der Mieter ist ebenfalls verpflichtet alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten. Autorisierte Mitarbeiter haben Zugang zu der Wohnung zwecks Reparaturarbeiten und Instandhaltung.

 

Der Mieter haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen an den vermieteten Räumen und Gegenständen, soweit dies über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgeht. Bei Schäden hat der Mieter die Gegenstände zum Neuwert / Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in den Mieträumen aufhalten. Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden beim Verwalter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für die Schäden. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich dem Verwalter gemeldet werden, sind ausgeschlossen.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden die dem Mieter durch die Benutzung des Hauses, des Pools, des Kinderspielplatzes und durch Einrichtungsgegenstände entstehen. Darüber hinaus wird keine Haftung für Unfälle übernommen.

 

Der Vermieter ist von jeglicher Sorgfaltspflicht für Kinder und Tiere von Mietern entbunden.

 

Für alle vom Mieter eingebrachten Wertgegenstände wird keinerlei Haftung übernommen.

 

Die Mieter tragen während der gesamten Mietzeit die Verantwortung für das Objekt. Verschließen Sie beim Verlassen der Ferienwohnung alle Fenster, Türen und Gartentore. Schließen sie die Haustür immer ab. Wir übernehmen bei Einbruch oder Diebstahl keine Haftung! Die Dachfenster sine bei Regen und bei Abwesenheit zu schließen, die Lüftungsschlitze können geöffnet bleiben.

Die Mieter haften gesamtschuldnerisch.

 

Achten sie besonders beim Öffnen der Gartentore auf den Hund des Vermieters, dieser befindet sich teilweise im vorderem Garten. Hier geht es darum, dass der Hund das Grundstück nicht verlassen soll. Der Golden Retriever ist sehr Lieb und vollkommen ungefährlich.

Bitte den Hund nie füttern!

 

An- und Abreise

 

Bei der An- und Abreise wird jeweils ein Übergabeprotokoll erstellt.

Der Vermieter erstellt bei Anreise ein Übergabeprotokoll und weist den Mieter in die Benutzung der Einrichtungsgegenstände, Sportgeräte (z.B. Spielplatz oder Tischtennisplatte) und Wellnesseinrichtungen (Pool) sowie des Hauses ein. Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erklärt der Mieter, dass er eine ausreichende Einweisung erhalten hat.

Am Abreisetag bitten wir Sie, das Haus bis spätestens 10:00 Uhr aufgeräumt zu übergeben.

Aufgeräumt bedeutet,

  • dass sämtlicher Müll (u.a. Mülleimer Küche, Hygieneeimer in allen Bädern etc.) in den im Außenbereich stehenden Mülltonnen deponiert ist,
  • die Arbeitsplatten in der Küche sowie die Tische im Innen- und Außenbereich freigeräumt sind
  • sämtliches Geschirr sowie Kochutensilien sauber in den Schränken verstaut sind.
  • Bitte reinigen sie vor Ihrer Abreise den Gasgrill, sofern sie diesen benutzt haben. Bitte reinigen Sie insbesondere die Grillroste und wischen Sie den Gasgrill innen und außen ab.
  • Sollten sie Haustiere mitgebracht haben, so bitten wir sie sämtliche Hinterlassenschaften Ihres Tieres zu entfernen.

 

Bitte vereinbaren Sie mit dem Vermieter rechtzeitig vor der Abreise einen Übergabetermin. Bei diesem Termin wird ebenfalls ein Übergabeprotokoll erstellt.

 

Zahlung des Mietpreises

 

Die Buchung ist erst mit Eingang der vereinbarten Anzahlung auf unserem angegebenen Konto verbindlich.

 

Die vereinbarte Anzahlung wird zurückerstattet, wenn die Stornierung mindestens 6 Monate vor Ankunft schriftlich erklärt wird.

 

Bei Stornierungen

  1. a) mindestens 3 Monate vor Anreise werden 50 %
  2. b) mindestens 8 Wochen vor Anreise werden 75 %
  3. b) weniger als 8 Wochen vor Anreise werden 100 %

des vereinbarten Gesamtpreises für den gesamten Buchungszeitraum als Stornokosten/Schadenersatz berechnet.

 

Die Restzahlung des Mietpreises ist bis spätestens 4 Wochen vor Anreise, sofern nicht anders vereinbart, auf unser Konto zu leisten.

Bricht der Mieter seinen Aufenthalt vorzeitig aus Gründen ab, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, bleibt der Mietzahlungsanspruch des Vermieters für die gesamte ursprüngliche Mietdauer bestehen.

Wir empfehlen ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

 

Sonstiges

 

Der Mieter verpflichtet sich, alle mitreisenden Personen auf diese Hausordnung hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen.

 

Bei Fragen oder Problemen erreichen Sie den Vermieter unter der Mobilfunknummer

+49 (0) 1523 3897038. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nutzungsvereinbarung Ferienwohnung Horn

 

über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

 

 

  1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

 

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des

Internet-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internets zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des Internetzugangs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das Internet zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

  1. Zugangsdaten

 

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

  1. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

 

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

  1. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

 

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. Er gilt insbesondere:

 

 

 

  • dass der Internetzugang weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf

für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

WLAN Netz:                                                              Gastzugang Horn

 

Das WLAN-Passwort erhalten Sie bei der Anreise.